Jede Mutter hat nach der Entbindung Anspruch auf Hebammenhilfe, unabhängig davon ob es sich bei der Geburt um eine ambulante bzw. stationäre Geburt oder einen Kaiserschnitt handelt.
Die Kosten für die Hausbesuche werden von der Krankenkasse getragen. Falls es erforderlich ist, können in den ersten 8 Wochen nach der Geburt bis zu 16 Hausbesuche mit der Hebamme vereinbart werden. Darüber hinaus kann man weiterhin Stillberatung in Anspruch nehmen. In besonderen Situationen kann man sogar nach der 8. Woche Hausbesuche einer Hebamme verlangen, wenn eine ärztliche Anweisung (ein ärztliches Attest) vorliegt.
Die ganzheitliche Betreuung und Sicherung des Wohlbefindens von Mutter und Kind ist Aufgabe und Ziel meiner Arbeit nach der Entlassung aus der Klinik.
Wochenbettbesuche beinhalten:
- Hilfe bei der Aufarbeitung des Geburtserlebnisses
- Betreuung bei seelischen und körperlichen Problemen
- Stärkung der Eltern-Kind Beziehung
- Kontrolle der Gebärmutterrückbildung, der Wundheilung der Damm- / Kaiserschnittnaht, des Wochenbettflusses und des Blutdrucks
- Ernährungsberatung
- Brustpflege
- Neugeborenenpflege
- Stillanleitung und Stillunterstützung Nabelversorgung
- Beobachtung kindlicher Entwicklung (z.B. Gewicht oder Atmung)
Das kennen lernen der Hebamme sollte so früh wie möglich erfolgen, besonders wenn Sie eine ambulante Entbindung planen.